01
Beauftragung
mit
Abfallverwertungs-
konzept
02
Vorerkundung
der zu erwartenden
Abfälle
03
Prüfung
möglicher
Verwertungswege
04
Ausarbeitung
des Abfallverwertungs-konzepts
Beispiel
Normal oder vereinfacht
Vereinfachtes Abfallverwertungskonzept
Das vereinfachte Abfallverwertungskonzept ist für Abfallvolumen bis 10 m³ Abfallvolumen, wie zum Beispiel bei einem Teilabbruch, ausreichend.
Normales Abfallverwertungskonzept
Das Abfallverwertungskonzept ist gemäß § 3 abs. 4 LKreiWiG bei allen Abbruchmaßnahmen mit einem zu erwartenden Abfallvolumen über 10m³ Abbruch und / oder Erdaushub über 500m³ nötig.
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Ein Abfallverwertungskonzept ist ein Konzept zum Umgang von im Rahmen einer Baumaßnahme zu erwartenden Abfälle.
Ziel des Abfallverwertungskonzept ist, dass sich der Abfallerzeuger – in den meisten Fällen ist dies der Bauherr – schon während der Planung des Bauvorhaben Lösungen für die Entsorung zu erwartender Abfälle zu finden. Dabei soll der Fokus auf die 5-stufige Abfallhierarchie und somit die gänzliche Vermeidung von Abfall gelegt werden.
Für ein Abfallverwertungskonzept sind zunächst die zu erwartenden Abfälle zu mittels Deklarationsanalyse zu klassifizieren, die Mengen zu summieren und entsprechende Verwertungswege aufzuzeigen.
Das Abfallverwertungskonzeptwird in den meisten Fällen vom einem Entsorgungsbetrieb oder dem Architekt / Planer erstellt. Es kann jedoch generell von jeder Person erstellt werden. Eine behördliche Zulassung ist nicht verlangt. Dennoch ist für die Erstellung eines Abfallverwertungskonzepts eine grundlegende Sach- und Fachkunde im Abfallrecht vonnöten.
Der Ersteller ist auf dem Antragsformular anzugeben. Die Behörde prüft den Antrag auf Vollständigkeit und Plausibilität. Sollte eines der Beiden nicht gegeben sein, wird die Baugenehmigung in aller Regel nicht erteilt.
Entsorgungsbetrieb: Ein Entsorgungsbetrieb erstellt das AV-Konzept bereits im Hinblick auf die tatsächlich vorhandenen Entsorgungswege.
Vorteil: Kann Kosten sparen durch bessere Entsorgungsmöglichkeiten.
Nachteil: Ggf. Abweichungen in den Mengen, da weniger Details über das Bauvorhaben.
Architekt: Wenn der Architekt das AV-Konzept erstellt, geschieht dies mit der Erstellung des Bauantrages zusammen.
Vorteil: Hat alle Mengen und Stoffe aus Planunterlagen.
Nachteil: Kennt die Entsorgungswege- und verordnungen nicht.
Benötigt wird ein Abfallverwertungskonzept bei allen Rückbauvorhaben sowie ab einer Menge von 500m³ Erdaushub.
Eingeführt wurde die Pflicht des Abfallverwertungskonzepts zur Abfallvermeidung. Da die Abfallentsorgung generell kostspielig ist, lohnt es sich daher in jedem Fall ein AV-Konzept zu erstellen. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern auch den Geldbeutel.
Für das Abfallverwertungskonzept (AV-Konzept) gibt es keine offizielle Ausfüllhilfe. In unserem Onlineformular gibt es jedoch zu jedem Feld eine Erklärung und teilweise ein Beispiel.
Ob ein Abfallverwertungskonzept für den Bauantrag benötigt wird, hängt von Art und Umfang des Bauvorhaben ab. Beim Rückbau (Abriss) wird immer ein AV-Konzept benötigt, in anderen Fällen, sofern mehr als 500m³ Bodenmaterial (Erdaushub) zu erwarten ist.
Bei Rückbauvorhaben mit einem Baurestmassenaufkommen von weniger als 10m³ reicht ein vereinfachtes Abfallverwertungskonzept.
Die Erstellung eines Abfallverwertungkonzepts durch einen Fachmann (z.B. Abfallberater o. Architekt) kostet zwischen 100€ und 500€. Dies hängt maßgeblich vom Zeitaufwand und Umfang des Bauvorhabens ab.
Wichtig ist jedoch nicht nur der Preis für die Erstellung das AV-Konzept, sondern ob dies auch die Planung der Vorfelderkundung beinhaltet.
Eine gesetzliche Pflicht im herkömmlichen Sinne gibt es nicht. Jedoch ist das AV-Konzept in manchen Bundesländern Voraussetzung für die Vollständigkeit des Bauantrages. Folglich erfolgt ohne Vorlage eines Abfallverwertungskonzeptes keine Bearbeitung des Bauantrages.
Um ein Abfallverwertungskonzept zu erstellen, ist es wichtig Art, Menge und Belastung der zu erwartenden Abfälle zu kennen. Diese Informationen können wie folgt beschafft werden:
Art: Ergibt sich aus der Materialangabe in den Ausführungsplänen. Sollten keine Ausführungspläne bestehen, muss der Architekt diese gesondert angeben.
Menge: Lässt sich anhand der Planunterlagen errechnen. Eine Massenermittlung erfolgt meist bei der Erstellung des Leistungsverzeichnisses durch den Architekten.
Belastung: Wird im Rahmen einer Vorfelderkundung (Deklarationsanalyse) ermittelt. Sie wird von zugelassenen Probenehmern durchgeführt und in einem akkreditierten Labor analysiert und durch einen Fachbetrieb ausgewertet.
Die Erstellung eines Abfallverwertungskonzepts dauert in der Regel zwischen 1 bis 5 Wochen. Maßgebend ist Art und Umfang des Bauvorhabens und ob bei Beauftragung bereits eine geochemische Vorerkundungen vorliegt.
Beispiel: Bei der Errichtung einer Lagerhalle sind ca. 4500m³ Erdaushub zu erwarten. Der Bauherr hat bereits vor dem Kauf des Grundstückes eine Vorfelderkundung beauftragt, welche gemeinsam mit dem Baugrundgutachten durchgeführt wurde. Bei der geochemische Vorfelderkundung wurden keine geochemischen Belastungen des Bodens festgestellt. Dem Ersteller des Abfallverwertungskonzepts liegen insofern alle nötigen Informationen bereit, um die umgehend abzuschließen. Es kann von einer Bearbeitungszeit von wenigen Tagen ausgegangen werden.
Für das Abfallverwertungskonzept gibt es zwei Formulare. Das Formular für ein „normales“ Abfallverwertungskonzept (AV-Konzept) und das Formular für das vereinfachte Abfallverwertungskonzept (vAV-Konzept). Welches der beiden Formulare Sie nutzen möchten, können Sie in unserem Onlineformular auswählen.
Das Abfallverwertungskonzept gilt in Baden-Württemberg bei gewissen Bauvorhaben als Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung.
In Nordrhein-Westfalen heißt es Abfallkonzept.
In anderen Bundesländern gilt noch keine Pflicht für die Vorlage eines Abfallverwertungskonzepts. In einschlägigen Gremien wird jedoch bereits diskutiert, ob eine bundesweite Pflicht zur Erstellung eines Abfallverwertungskonzepts eingeführt werden soll.